Gasanbieterwechsel: So überzeugt man den Vermieter
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW geht von 10 Millionen Abnahmestellen (Gaszähler) aus, die den Anbieter wechseln können. Das bedeutet, dass rund 8,8 Millionen Gasverbraucher beim Gasanbieterwechsel auf den Vermieter oder die Hausverwaltung angewiesen sind.
Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots sind diese dazu angehalten, die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten, es besteht jedoch ein gewisser Spielraum. Da der Vermieter oder Hausverwalter von der Preisersparnis bei einem Anbieterwechsel selbst nicht profitiert, wird er möglicherweise nicht von sich aus wechseln. Die Mieter können jedoch freundlich auf die Wechselmöglichkeit hinweisen.
Das unabhängige Verbraucherportal Verivox nennt als Argumentationshilfe fünf wissenswerte Punkte, mit denen man den Vermieter bzw. die Hausverwaltung von einem Preisvergleich und gegebenenfalls einem Gasanbieterwechsel überzeugen kann.
1. "Durch einen Anbieterwechsel kann ein Haushalt durchschnittlich 250 Euro Gaskosten pro Jahr einsparen."
Zu Beginn der Heizperiode (September und Oktober) haben fast 100 Gasanbieter die Preise um durchschnittlich 8,8 Prozent erhöht, weitere werden sicherlich noch folgen. Momentan bezahlt ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im bundesweiten Durchschnitt mit dem günstigsten Tarif des örtlichen Versorgers 1.192 Euro pro Jahr für Gas. Durch einen Wechsel zum günstigsten verfügbaren Tarif (mit vergleichbaren Konditionen) können die Gaskosten um durchschnittlich 249 Euro auf 943 Euro gesenkt werden.
2. "Die Gasversorgung kann durch einen Anbieterwechsel nicht unterbrochen werden."
Bedenken, dass es durch einen Gasanbieterwechsel zu Störungen oder Ausfällen kommt, sind nicht gerechtfertigt: Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Gaskunden zu beliefern. Die Umstellung auf den neuen Gasversorger geschieht unmerklich - auf eine zuverlässige und sichere Gasversorgung können sich Verbraucher und Vermieter also jederzeit verlassen.
3. "Bei Störungen ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Gaskunden gleich behandelt werden."
Kommt es einmal zu einer Störung der Gasversorgung, kümmert sich nach wie vor der örtliche Netzbetreiber um deren Behebung. Diesem gehört das Gasnetz vor Ort, die Gasanbieter bezahlen ihm eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit sie das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen können. Bei der Behebung von Schäden und Störungen darf der örtliche Netzbetreiber keinen Unterschied zwischen den Gaskunden machen, dies ist gesetzlich so geregelt.
4. "Der Anbieterwechsel ist einfach, schnell und unkompliziert."
Seit es auf dem liberalisierten Gasmarkt für Verbraucher die Möglichkeit gibt, den Gasanbieter zu wechseln, haben bereits elf Prozent der Gaskunden ihren Anbieter gewechselt und dadurch ihre Gaskosten gesenkt. Der Wechsel funktioniert denkbar einfach: Nach dem Ausfüllen des Wechselformulars erledigt der neue Gasanbieter alle weiteren Formalitäten wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger.
5. "Über einen Preisvergleich lassen sich mit wenigen Klicks die günstigsten Angebote ermitteln."
Über einen Gas-Preisvergleich lassen sich nach Preis sortiert alle verfügbaren Gasanbieter und -tarife anzeigen. So sieht der Vermieter gleich, wie viel Geld durch einen Anbieterwechsel eingespart werden kann. Dem Wirtschaftlichkeitsgebot nachzukommen und den Mietern hohe Gaskosten zu ersparen, ist also ganz einfach.
Quelle: Pressemeldung Verivox GmbH
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