Einbindung von Versicherern in Rechtsberatung riskiert Klientenrechte und Transparenz

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Anlässlich der 96. Justizministerkonferenz wenden sich Bundesrechtsanwaltskammer und Landeskammern gegen Bayerns Vorschlag, Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie argumentieren, dass eine solche Verschiebung von Beratungsaufgaben zu nicht transparenten Interessenkonflikten führt. Die BRAK fordert die Bundesregierung auf, den Vorschlag abzulehnen und erinnert daran, dass berufsrechtliche Verpflichtungen der Anwaltschaft essenziell sind, um Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Kostenentscheidungen zu schützen und den hohen Qualitätsstandard des RDG zu erhalten.

BRAK und Kammern fordern Stärkung berufsrechtlicher Pflichten statt Versicherer-Beratung

Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern warnen BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern vor dem bayerischen Vorschlag, anwaltliche Beratung auf Rechtsschutzversicherer zu verlagern. Sie argumentieren, dass damit die im Rechtsdienstleistungsgesetz verankerten Schutzmechanismen ausgehebelt werden. Verbraucher erhielten keine unabhängige Rechtsberatung mehr, sondern würden mit wirtschaftlichen Interessen der Versicherer konfrontiert. Die Folge wären unausweichliche Interessenkonflikte und intransparente Entscheidungsprozesse. Das Vertrauen in den Verbraucherschutz würde dadurch nachhaltig erschüttert.

BRAK fordert Trennung von Deckung und Beratung Rechtsschutzversicherern sofort

Rechtsschutzversicherer verfolgen als profitorientierte Akteure das Ziel, Auszahlungen zu senken und Erträge zu erhöhen. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt, dass eine kombinierte Deckungsprüfung und Rechtsberatung innerhalb eines Versicherers Interessenkonflikte systemisch erzeugt. Wenn dieselbe Organisation über Kostendeckung und juristische Beratung bestimmt, besteht die Gefahr, dass Eigeninteressen den Rat beeinflussen. Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben über diese Interesseskonflikte im Unklaren und können nicht richtig abwägen.

Versichererinteressen dominieren bisher Deckungsentscheidungen ohne gerichtliche Kontrolle und Transparenz

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherer ohne gerichtliche Intervention regelmäßig Deckungsanfragen ablehnen oder verschleppen. Erst gerichtliche Entscheidungen erzwingen verbindliches Kostenvorlages. Die berufsrechtlichen Bestimmungen schützen Mandantinnen und Mandanten vor wirtschaftlicher Einflussnahme und sichern die unabhängige Vertretung ihrer Interessen. Würde die Rechtsberatung jedoch ganz in den Leistungsbereich von Versicherungsabteilungen verlagert, wäre der Verbraucherschutz erheblich geschwächt und Mandantinnen und Mandanten müssten mit unvorhersehbaren Ablehnungen rechnen. ohne berufsrechtlichen Schutz und ohne Ausweichoptionen.

Wessels bringt effektiven Mandantenschutz dringend ins Spiel gegen Versicherervorschlag

Wessels verurteilt den Plan, bei Rechtsschutzversicherern Beratungen anzusiedeln, als klare Benachteiligung der Mandanten und Geschenk an die Versicherer. Er betont, dass eine interne organisatorische Entflechtung von Beratung und Risikoprüfung keinen echten Interessenkonflikt verhindere. Versicherungsunternehmen seien gewinnorientiert und setzten ihre finanziellen Zwecke stets vor die rechtlichen Belange ihrer Versicherten. Für Mandanten bedeute das einen erheblichen Verlust an Verbraucherschutz und Rechtsklarheit.

Berufsrecht schützt Verbraucher optimal vor Einflussnahme wirtschaftlich orientierter Versicherer

Die Kompaktstellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den regionalen Kammern sichert die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratungskultur. Priorität hat die transparente Abwägung gegensätzlicher Interessen und der verlässliche Verbraucherschutz, sodass Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckung bewahrt werden. Berücksichtigung berufsrechtlicher Normen bleibt unangefochten, wodurch der hohe Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewahrt wird. Dieses entschlossene Engagement stärkt das Vertrauen in das Anwaltswesen und schützt Ratsucher nachhaltig.

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