Neue Regelungen im Energiesteuergesetz: Auswirkungen auf KWK-Branche

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Ab dem Jahr 2024 müssen Betreiber von KWK-Anlagen mit neuen Regelungen im Energiesteuergesetz rechnen, die erhebliche Auswirkungen haben. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum betont, dass diese Änderung weitreichende Folgen hat.

Energiesteuergesetz stellt Betreiber von KWK-Anlagen vor Herausforderungen

Trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung können Betreiber von KWK-Anlagen die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Regelungen sind im EnergieStG § 53a Abs. 1 bis 5 festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass es beim Einsatz von unterschiedlichen Brenn- und Kraftstoffen erhebliche Unterschiede zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung geben kann.

Neue Regelungen im Energiesteuergesetz gelten auch für bereits in Betrieb befindliche KWK-Anlagen

Die Neuregelung im Energiesteuergesetz ab 2024 betrifft nicht nur neu in Betrieb genommene KWK-Anlagen, sondern auch bereits bestehende Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das Fehlen von Bestandsschutzregelungen im Energiesteuerrecht stellt sicher, dass auch ältere Anlagen die neuen Regelungen beachten müssen. Betreiber von KWK-Anlagen sind daher aufgefordert, sich mit den aktuellen steuerlichen Vorgaben vertraut zu machen und gegebenenfalls ihre Betriebsabläufe anzupassen, um mögliche finanzielle Auswirkungen zu minimieren.

Auswirkungen des Auslaufen der Steuerentlastung auf bestehende KWK-Anlagen

Die neuen Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, wodurch Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen müssen. Es ist zu beachten, dass es bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen mögliche Unterschiede geben kann. Auch bereits bestehende KWK-Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen. Die KWK-Branche steht somit vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

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