Erfüllung der Anforderungen des GEG: Hocheffiziente Infrarotheizungen für Industriehallen

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Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende und legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen bleiben die beste Wahl für Industriehallen und erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien. Dank großzügiger Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatischer Regelungen kann der schrittweise Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 erfolgreich umgesetzt werden.

Hocheffiziente Infrarotheizungen bieten optimale Lösung für Industriehallen

  • Die Verwendung von hocheffizienten dezentralen Infrarotheizungen für Hallenheizungen ist auch nach Inkrafttreten des GEG die optimale Wahl, da sie dank ihrer innovativen Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen können
  • Mit dem GEG gibt es großzügige Übergangsfristen und technologieoffene Lösungen für den schrittweisen Übergang zum klimaneutralen Heizen
  • Im Rahmen des GEG können Sie Ihre Bestandsanlage bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) kostengünstig sanieren und auf energiesparende Infrarottechnik umrüsten, ohne dass Ihnen weitere Auflagen auferlegt werden

GEG: Beschleunigung der Wärmewende durch neue Vorgaben

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein bedeutsamer Bestandteil der deutschen Wärmewende und wurde am 1. November 2020 eingeführt. Es ersetzt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und legt die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Das Ziel des GEG ist es, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen und die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.

Heizungs- und Klimatechnik: GEG setzt auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt neue Standards für Heizungs- und Klimatechnik fest, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern. Es wird ein schrittweiser Übergang zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung angestrebt, bis spätestens 2045 soll der Gebäudebereich frei von fossilen Energieträgern sein und Klimaneutralität erreichen.

Das neue GEG: Ausnahmen für Gewerbe- und Industriehallen bei Heizung und Klimatisierung

Gewerbe- und Industriehallen sind von den Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betroffen, das für nahezu alle beheizten oder klimatisierten Gebäude gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen diese Gebäude erfüllen müssen, um schrittweise auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Das Ziel des GEG ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.

Verschiedene Fristen für den Einbau erneuerbarer Energien in Heizungen

Das Ziel, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wird durch unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude umgesetzt. Neubauten in Neubaugebieten müssen ab dem 01.01.2024 diese Anforderung erfüllen. Für Bestandsgebäude in Großstädten gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2026, während Bestandsgebäude in kleineren Städten bis zum 30.06.2028 Zeit haben. Diese großzügigen Übergangsfristen ermöglichen es den Gebäudeeigentümern, ihre Heizungstechnologien schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

  • Ab Juni 2026 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten bestimmte energetische Standards erfüllen
  • Kleine Städte haben bis Juni 2028 Zeit, um Neubauten und Bestandsgebäude den neuen Anforderungen anzupassen

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen bestehende Heizungsanlagen, die eine Betriebsdauer von 30 Jahren oder länger aufweisen oder bestimmte Kriterien wie eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW erfüllen, nicht den neuen Vorschriften entsprechen. Dies bedeutet, dass Eigentümer von Bestandsgebäuden ihre aktuellen Heizungssysteme weiterhin nutzen können, ohne sie auf die neuen Anforderungen umrüsten zu müssen.

Keine Pflicht zu erneuerbaren Energien in Härtefällen

Das neue GEG erlaubt es, bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin zu betreiben und im Falle einer Havarierepariert zu werden. In bestimmten Härtefällen können Eigentümer von der Verpflichtung, erneuerbare Energien zu nutzen, befreit werden.

Neue Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude in Aussicht

Die endgültigen Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude werden derzeit noch im Parlament diskutiert und müssen noch abgestimmt werden. Im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) ist geplant, eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden einzuführen. Die genauen Förderungen für Nichtwohngebäude sind derzeit noch nicht festgelegt und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Hocheffiziente Hallenheizung: Keine Vorgabe für erneuerbare Energien

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2026 (bzw. 2028) eröffnet weiterhin die Möglichkeit, hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus ohne den Einsatz erneuerbarer Energien zu betreiben. Solange diese Systeme eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen können, erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen und bieten eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für die Hallenheizung.

Im Hallenneubau gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen für die Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Neben Stromdirektheizungen und H2-ready-Gasheizungen können moderne Infrarotheizungen eine gute Wahl sein. Sie erfüllen nicht nur die Effizienzanforderungen, sondern ermöglichen auch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem PV-Strom, der den Primärenergiebedarf reduzieren kann. Mit diesen Optionen können Industriehallen energieeffizient und nachhaltig beheizt werden.

Die Steuerung, das Energiemanagement und die Gebäudeautomatisierung müssen in Hallengebäuden bestimmten Standards entsprechen. Dezentrale Infrarotheizungsanlagen erfüllen diese Anforderungen dank des fortschrittlichen Steuerungssystems CELESTRA und des effizienten Energiemanagementsystems E.M.M.A.

Infrarotheizungen sind die ideale Lösung für die effiziente Beheizung von Hallen. Sie bieten nicht nur einen hervorragenden Wärmekomfort, sondern sind auch äußerst kostensparend im Betrieb. Durch ihre hohe Energieeffizienz tragen sie zur Senkung des Energieverbrauchs bei und ermöglichen somit eine umweltfreundliche Wärmeversorgung. Zudem können Infrarotheizungen problemlos mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Lösung führt.

Die Verwendung hocheffizienter Infrarotheizungen in Industriehallen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie sind kostengünstig, energieeffizient und bieten einen hohen Wärmekomfort. Mit ihrer Flexibilität und der Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen, sind sie eine zukunftssichere Lösung für die Hallenheizung. Dank ihrer Anpassungsfähigkeit lassen sie sich problemlos in bestehende Hallen integrieren und tragen zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei.

Auch nach Inkrafttreten des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die bevorzugte Wahl für Industriehallen. Sie erfüllen sämtliche Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und überzeugen zudem durch ihre Kosteneffizienz und Energieeinsparung. Dank ihrer Flexibilität ermöglichen sie eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien und tragen somit maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei. Darüber hinaus bieten sie einen hohen Wärmekomfort und schaffen ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

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