Einschränkungen für Biomasse behindern Energiewende und Klimaziele Deutschlands

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Zwölf Verbände aus den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie sowie Land- und Ernährungswirtschaft haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier für die Gleichbehandlung aller erneuerbaren Energieträger bei der Förderung der Prozesswärmeerzeugung ausgesprochen. Die geplanten Einschränkungen in der Förderung für Biomasse im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft werden von den Verbänden kritisiert. Sie warnen vor einer förderpolitischen Zwei-Klassen-Gesellschaft und betonen die Wichtigkeit der Technologieoffenheit. Die Verbände appellieren daher dringend an eine Angleichung der Förderquoten, um eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen.

Förderfähigkeit von Biomasse: Kriterien der EU-Richtlinie als Maßstab!

Die Verbände fordern, dass alle Biomassen, die als nachhaltig anerkannt sind, als Brennstoff zugelassen werden. Anstatt auf unvollständige und willkürlich zusammengestellte Positivlisten zurückzugreifen, verweisen sie auf die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III). Diese Richtlinie definiert klarere, einheitliche und verschärfte Nachhaltigkeitskriterien für feste Biomassen. Das Positionspapier betont, dass diese Kriterien entscheidend sein sollten, um die Förderfähigkeit von Biomasse-Brennstoffen in der EEW zu bestimmen.

Unternehmen verzichten auf Umrüstung wegen Priorisierung von Strom gegenüber Biomasse

Im Positionspapier wird die Forderung nach Technologieoffenheit als grundlegendes Prinzip der Prozesswärmegewinnung hervorgehoben. Die Verbände bemängeln, dass aufgrund einer Priorisierung von Strom im Vergleich zur Biomasse bei Investitionsförderungen viele Unternehmen auf eine Umrüstung aus wirtschaftlichen Gründen verzichten und weiterhin auf Erdgas setzen. Um den Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung in der Industrie zu fördern, appellieren die Verbände an eine gleichberechtigte Förderung aller Technologien und eine Anpassung der Förderquoten.

Zurzeit besteht in der EEW ein Förderanspruch für Biomasseanlagen nur unter der Voraussetzung, dass eine direkte Elektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung technisch nicht machbar ist, ohne dass die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wird. Die Verbände warnen vor geplanten Einschränkungen für Biomasse und betonen die dringende Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Wärmeerzeugung in der Industrie. Die vorgesehenen Neuerungen würden den Fortschritt der Energiewende im Bereich der Prozesswärmeerzeugung behindern und langfristig die Klimaziele Deutschlands gefährden.

Einschränkungen für Biomasse behindern Energiewende und Klimaziele

Das gemeinsame Positionspapier der zwölf Verbände aus den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie sowie Land- und Ernährungswirtschaft hebt die Notwendigkeit hervor, alle erneuerbaren Energieträger bei der Förderung der Prozesswärmeerzeugung gleichberechtigt zu behandeln. Die Verbände fordern eine Angleichung der Förderquoten für Biomasse und eine nachhaltige Definition von Biomassen-Brennstoffen auf Basis einheitlicher Kriterien, wie sie in der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) festgelegt sind.

Im gemeinsamen Positionspapier der Verbände wird betont, dass Technologieoffenheit als Leitprinzip der Prozesswärmeförderung von großer Bedeutung ist. Die Verbände sehen die geplanten Einschränkungen für Biomasse kritisch, da sie den Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung in der Industrie hemmen und langfristig die Klimaziele Deutschlands gefährden könnten. Um eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben, wird dringend empfohlen, auf Technologieoffenheit zu setzen und die geplanten Einschränkungen nicht umzusetzen bzw. beizubehalten.

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