Hauseigentümer aufgepasst: Wird das Heizungsverbot aufgehoben oder nicht?

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Bereits vor einem Jahr wurde in der Koalition beschlossen, dass ab 2024 neue Auflagen für den Einbau von Heizungen gelten sollen. Zukünftig muss jede Öl- oder Gasheizung, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut wird, mit einem Heizsystem kombiniert werden, welches zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, wurde kontrovers diskutiert.

Verbotene Heizungen ab 2024: Was gilt?

Nach einer langen Diskussion in der Koalitionssitzung am Dienstag haben sich die Vertreter der Parteien auf eine Einigung geeinigt. Der Wirtschaftsminister Robert Habeck hat seine ursprünglichen Pläne für die Austauschpflicht von alten Heizungen fallen lassen und die Vorgaben für neu zu installierende Heizungen geändert. Die 65-Prozent-Regel wird für neue Heizungen angewendet, während alte Öl- und Gasheizungen nur ausgetauscht werden müssen, wenn sie bereits 30 Jahre in Betrieb sind. Somit gilt der Heizungsplan von Robert Habeck als gescheitert.

Deutschlands Ansichten zur Heizungsfrage: Infografik zur Umfrage 'Ist das Heizungsverbot 2024 richtig?' (Foto: Schwarzer.de)

Deutschlands Ansichten zur Heizungsfrage: Infografik zur Umfrage ‚Ist das Heizungsverbot 2024 richtig?‘ (Foto: Schwarzer.de)

Eine Maßnahme zur Verringerung des CO2-Ausstoßes ist die Einführung eines Verbots für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen sowie anderer Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren. Bereits installierte Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, aber ihre Neuinstallation wird untersagt. Im Falle einer defekten Heizung ist eine Reparatur jedoch erlaubt, und diese Heizungen sind somit von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ab 2024 dürfen neu installierte Öl- oder Gasheizungen nur noch als Hybridheizungen betrieben werden. Diese müssen einen Teil der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dabei können Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Photovoltaikanlagen eingesetzt werden, jedoch müssen mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Fossile Brennstoffe sollen nur noch als Reserve eingesetzt werden.

Infografik: Erdgas führt das Rennen an: Deutschlands Nr. 1 Energiequelle. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erdgas führt das Rennen an: Deutschlands Nr. 1 Energiequelle. (Foto: Schwarzer.de)

Ab 2024 werden Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr erlaubt sein. Diese Heizungen dürfen maximal 30 Jahre alt sein. Der Bezirksschornsteinfeger wird die Heizungen überprüfen und einen Termin für den Austausch festlegen. Wenn der Austausch nicht rechtzeitig erfolgt, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verhängt werden.

Es lohnt sich, sich schon jetzt über eine neue Heizung zu informieren! Auch wenn der Austausch oder die Ergänzung noch nicht konkret geplant sind, können Sie sich schon jetzt informieren und somit für die Zukunft planen.

Ist Ihre aktuelle Heizung die ideale Wahl? - Eine Infografik. (Foto: Schwarzer.de)

Ist Ihre aktuelle Heizung die ideale Wahl? – Eine Infografik. (Foto: Schwarzer.de)

Noch eine Gasheizung in 2023 installieren?

Obwohl der Einbau einer Gasheizung noch 2023 möglich ist, ist es in den meisten Fällen nicht ratsam. Die Gesetzeslage kann sich schnell ändern und es ist ungewiss, ob es in Zukunft ein Verbot von Gasheizungen geben wird. Eine Investition in eine neue Gasheizung wäre daher riskant, da die Anlage möglicherweise nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfte. Es könnte auch eine Verpflichtung zur Kombination mit regenerativen Energien geben, was zusätzliche Kosten verursachen würde.

Wenn die derzeitige Gasheizung defekt ist und in naher Zukunft ausgetauscht werden muss oder wenn eine Bank keine Finanzierung für eine teure Wärmepumpenheizung bereitstellt, könnte es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr eine neue Gasheizung zu installieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bestimmungen des GEG nicht vom Zeitpunkt der Beauftragung eines Heizungsbauers, sondern vom Beginn der Bauausführung abhängig sind. Wenn der Einbau erst 2024 erfolgt, gelten auch die neuen Regelungen.

Welche Auswirkungen hat die neue Regelung auf meine Gasheizung?

Anders als zuvor von Politikern gefordert, müssen Besitzer von Gasheizungen ab 2025 nicht zwangsweise auf eine neue Heizung umsteigen. Robert Habeck hat seine Forderungen nach einer Pflicht zum Austausch alter Heizungen zurückgenommen. Stattdessen gibt es seit 2024 Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die mit regenerativen Energien kombiniert werden müssen. Wenn die aktuelle Gasheizung nach 2025 defekt ist, darf sie repariert werden. Ein Heizungsverbot besteht nur dann, wenn der Defekt nicht mehr reparierbar ist und eine neue Heizung installiert werden muss.

Von der Kombination profitieren: Eine Infografik über Hybridheizungen und wie sie arbeiten. (Foto: Schwarzer.de)

Von der Kombination profitieren: Eine Infografik über Hybridheizungen und wie sie arbeiten. (Foto: Schwarzer.de)

Wann verliert eine Gasheizung ihren Bestandsschutz?

Bis zum Jahr 2045 soll ein vollständiges Heizungsverbot in Kraft treten, welches vorsieht, dass alle Öl- und Gasheizungen außer Betrieb genommen und durch umweltfreundlichere Systeme ersetzt werden müssen. Derzeit ist jedoch ungewiss, ob diese Vorgabe tatsächlich umsetzbar ist.

Solange eine reparaturfähige Gasheizung keine Heizungshavarie verursacht, besteht keine Verpflichtung, sie durch eine neue oder eine mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung zu ersetzen.

Wer muss für das Heizungsverbot in Deutschland aufkommen?

Der Ruf von Politikern, Pläne ohne eine gründliche Überprüfung ihrer Umsetzbarkeit voranzutreiben, hat sich einmal mehr bewahrheitet. Robert Habeck, der jüngst eine Austauschpflicht bzw. ein Heizungsverbot ins Spiel gebracht hat, hat heftigen Widerstand erfahren. Obwohl bestimmte Änderungen in die Gesetzgebung aufgenommen werden, wird Habecks Vorstoß scheitern. Lediglich Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden müssen, sind von den Überlegungen betroffen. Doch wer wird für die Kosten aufkommen?

Wird die Abwrackprämie auch für Gas- und Ölheizungen gelten?

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert Habeck, betonte kürzlich, dass es bereits eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen gibt, die jedoch nicht unter diesem Namen bekannt ist. Er ist der Ansicht, dass Wärmepumpen, die mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten gefördert werden, in ähnlicher Weise finanziell unterstützt werden sollten. Wenn eine bestehende Heizung, die auf fossilen Brennstoffen basiert, ersetzt oder modernisiert wird, kann diese Prämie in Anspruch genommen werden.

Kritiker sind besorgt, dass die Abwrackprämie ähnliche Probleme wie die frühere Abwrackprämie für Autos hervorrufen könnte. Damals wurden die Autohersteller mit Anfragen überschwemmt, nur um im nächsten Jahr einen starken Rückgang der Nachfrage zu erleben. Dies geschah, weil die Menschen ihren geplanten Autokauf vorgezogen hatten und es somit zu einer Verschiebung der regulären Verteilung von Autokäufen kam. Letztendlich wurden keine zusätzlichen Autos verkauft, sondern lediglich zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen könnte viele Menschen dazu motivieren, eine neue Heizung zu erwerben, insbesondere wenn die Prämie aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden würde. Es ist jedoch möglich, dass einige potenzielle Kunden sich aufgrund fehlender finanzieller Mittel oder einer noch funktionierenden Heizung gegen eine Neuanschaffung entscheiden. Infolgedessen könnte die Wirkung der Prämie begrenzt sein.

Heizungsverbot: Wer kommt für die Kosten auf?

Trotz vieler Diskussionen ist bislang unklar, wie Verbraucher die hohen Kosten für den Austausch ihrer alten Heizungen aufbringen sollen. Die meisten werden wohl nicht um eine Kreditaufnahme herumkommen, um sich eine neue Heizung leisten zu können. Eine hybride Heizung mit einer Wärmepumpe kostet in der Regel mindestens 15.000 Euro, wobei die genaue Summe von der Art der Wärmepumpe abhängt. Eine einfache Luft-Wärmepumpe ist in diesem Preisbereich zu haben, andere Wärmepumpenarten kosten jedoch erheblich mehr. Derzeit können Verbraucher eine Förderung in Anspruch nehmen, die insgesamt 40 Prozent der Gesamtkosten ausmacht. Die Förderung gliedert sich wie folgt auf:

  • 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
  • 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
  • 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
  • Gesamt: 40 Prozent

Der Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung könnte möglicherweise dazu genutzt werden, eine soziale Entlastung der Kosten zu ermöglichen. Die Gelder, die in diesen Fonds fließen, stammen in erster Linie aus dem Emissionshandel und aus Zuschüssen des Bundes. Allerdings ist noch nicht klar, wer am Ende die Kosten tragen wird.

Fehlende Arbeitskräfte: Wer baut Wärmepumpen ein?

Es ist schon Ende des ersten Quartals 2023, und manche Installationsbetriebe haben bereits bis ins Jahr 2024 hinein Aufträge für den Einbau von Wärmepumpen. Der Grund dafür ist der Fachkräftemangel: Es fehlen Handwerker und Auszubildende, die diese Arbeiten übernehmen können. Obwohl beschlossen wurde, dass Wärmepumpen eingebaut werden müssen, können die Betriebe die steigende Nachfrage nicht bedienen. Die Diskussion über eine mögliche Abwrackprämie verstärkt diese Tendenz noch. Auch das geplante Heizungsverbot sorgt für eine höhere Nachfrage nach Wärmepumpen. Robert Habeck wird sich mit der Finanzierbarkeit und der Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen auseinandersetzen müssen.

Beschaffung von Bauteilen für große Anzahl von Wärmepumpen

Die Nachfrage nach Heizungen mit Wärmepumpen steigt stetig an, was jedoch auch zu längeren Wartezeiten für einzelne Bauteile führt. Die Hersteller können derzeit die hohe Nachfrage nicht mehr bedienen, was dazu führt, dass einige Heizungsunternehmen erst ab 2024 wieder mit einer ausreichenden Verfügbarkeit rechnen. Dies bedeutet, dass der geplante Umbau der Heizung eventuell erst im kommenden Jahr durchgeführt werden kann.

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