Heizungsverbot? Nicht mit uns! Deutsche zeigen klare Ablehnung

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Ab 2024 sollen nur noch Heizungen mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent in Ein- und Mehrfamilienhäusern installiert werden dürfen, um den CO?-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Diese Maßnahme „Heizungsverbot“ wird von der Ampelkoalition geplant.

Deutsche skeptisch: Geplantes Heizungsverbot stößt auf Ablehnung

Der neue Gesetzentwurf, der den Einbau von Öl- und Gasheizungen untersagt, stößt in Deutschland auf breite Ablehnung. Laut einer Umfrage von Forsa im Auftrag von RTL und ntv sind 78 Prozent der Bürger gegen das Vorhaben, während nur 18 Prozent dafür sind.

Das sollte kommen: Energieeffizienzgesetz: Öl- und Gasheizungen werden verboten

  • Es ist ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren muss.
  • Für die Heizung bietet sich die Nutzung von Wärmepumpen an, doch es gibt auch andere Optionen, etwa eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung.
  • Wenn Öl- und Gasheizungen ordnungsgemäß funktionieren, müssen sie nicht ersetzt werden.
  • Die Instandhaltung von älteren Heizungssystemen ist zulässig.
  • Der Austausch eines Heizkessels ist nur erforderlich, wenn er defekt ist oder seit 30 Jahren in Betrieb ist, auch wenn er noch funktioniert.
  • Die Pflicht zum Austausch trifft Eigentümer erst, wenn sie das Haus verkaufen oder vererben, sofern sie über 80 Jahre alt sind.
  • Heizkessel dürfen nach dem 31.12.2044 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, Gaskessel müssen ausschließlich grüne Gase nutzen.
  • Härtefallregelungen sollen für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt werden und es sind Fördermaßnahmen geplant.

Im Osten Deutschlands gibt es eine Ablehnungsrate von 91 Prozent im Vergleich zu 75 Prozent im Westen.

Die Zustimmung zum Gesetz ist im Westen Deutschlands höher als im Osten, mit 75% gegenüber 91% Ablehnung. Nur die Anhänger der Grünen sind mehrheitlich für das Gesetz, jedoch ist ihre Zustimmung mit 53% nicht besonders hoch.

Solange die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht vom Parlament verabschiedet wurde, bleibt sie ohne Rechtskraft.

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